Anforderungen an die Sicherheit der Trinkwasserversorgung

 

Die DIN 2000 („Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen“) formuliert die Anforderung an die Sicherheit der Trinkwasserversorgung wie folgt:

„Aufgabe des Wasserversorgers ist die jederzeit und im gesamten Verteilungsgebiet gesicherte Versorgung der Bevölkerung und anderer Nutzer mit Trinkwasser von einwandfreier Beschaffenheit, in ausreichender Menge und ausreichendem Druck. Dazu sind sichere Versorgungssysteme und -strukturen, funktionsfähige Anlagen sowie zuverlässige Betriebsorganisationen auf Dauer vorzuhalten.“

Gemeinsam mit den von ihm belieferten, örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmen stellt der Wahnbachtalsperrenverband sicher, dass diese Anforderung für die Trinkwasserkunden im Versorgungsbereich (Haushalte, Industrie, Gewerbe usw.) erfüllt wird.

Die Versorgung der Abnehmer des Wahnbachtalsperrenverbandes mit Trinkwasser von einwandfreier Beschaffenheit wird in erster Linie durch das Multi-Barrieren-System sichergestellt.

Darüber hinaus wird die Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Sinne der DIN 2000 durch den Wahnbachtalsperrenverband durch die in der nachfolgenden Grafik dargestellten Komponenten gewährleistet.
 

 

 

Versorgungskonzept

 

Das Versorgungskonzept des Wahnbachtalsperrenverbandes ist wichtiger Bestandteil der Wasserversorgungskonzepte der belieferten Kommunen im Versorgungsgebiet, welche diese gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW erstmals im Jahr 2018 aufstellen mussten und in der Folge alle sechs Jahre fortschreiben müssen.

Zur Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit stützt sich das Versorgungskonzept des Wahnbachtalsperrenverbandes auf 3 (Roh-)Wasserressourcen, so dass der Ausfall einer Ressource über einen längeren Zeitraum kompensiert werden kann (d. h. 2 von 3 Ressourcen können Versorgung zeitweise sicherstellen)

Weiterhin wird die Trinkwasserversorgung aus dem Trinkwasserverbundsystem des Wahnbachtalsperrenverbandes im Wesentlichen wie folgt sichergestellt:

  • Bei Ausfall eines der drei Wasserwerke (Wassergewinnung und Trinkwasseraufbereitung) kann mit den verbleibenden zwei Wasserwerken die Trinkwasserversorgung in der Region über einen Zeitraum von mehreren Monaten sichergestellt werden.
  • Rd. 110.000 m³ Speicherkapazität in 16 Hochbehältern im Trinkwassertransportnetz des Wahnbachtalsperrenverbandes dienen neben dem Ausgleich von Bedarfsspitzen der (zeitlichen) Überbrückung von Ausfallzeiten beim Trinkwassertransport. 
  • Mehrfach redundante Fördereinrichtungen in den Roh- und Trinkwasserpumpwerken.
  • Teilweise vermaschtes Trinkwassertransportnetz, d. h. alle großen Trinkwasserübergaben an die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen können über verschiedene Transportwege versorgt werden – zweiseitige Anbindung von Übergabestellen.
  • I. d. R. mehrere redundante Einspeisungen in die Verteilnetze der Abnehmer.

Die Trinkwasserversorgungsanlagen des Wahnbachtalsperrenverbandes werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des sogenannten (n-1)-Prinzips geplant, errichtet und betrieben, das heißt: sind für eine Aufgabe Anlagen/Anlagenteile zuständig oder verfügbar, so kann durch Einhaltung der (n–1)-Regel beim Ausfall einer Anlage/eines Anlagenteils der Betrieb oder die Funktionstüchtigkeit durch die anderen Anlagen/Anlagenteile sicher gewährleistet werden. Das bedeutet, es sind im regionalen Trinkwasserverbundsystem des Verbandes mehr Anlagen, Anlagenkomponenten und Betriebsmittel (z. B. Brunnen, Armaturen, Rohrleitungen und Pumpen) vorhanden als für die Versorgungsaufgabe mindestens erforderlich sind (Redundanz).

Zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Rahmen des Risikomanagements finden Sie hier  weitere Informationen.