Betrieb der Wahnbachtalsperre
Hochwasserschutz
Der Wahnbachtalsperrenverband betreibt die Wahnbachtalsperre im Hochwasserfall gemäß dem durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Talsperrenaufsicht der Bezirksregierung Köln, genehmigten Betriebsplan. Dieser weist einen Hochwasserschutzraum für die Talsperre aus, der für Hochwasserereignisse/-zuflüsse freizuhalten ist. In Abhängigkeit vom aktuellen Füllstand der Talsperre und vom aktuellen Zufluss zur Talsperre sowie mit Blick auf zu erwartende Niederschlagsmengen und Zuflüsse werden gemäß Betriebsplan im Hochwasserfall Wassermengen über den Grundablass geregelt an den Unterlauf des Wahnbaches unterhalb der Talsperre abgegeben. Diese Unterwasserabgabe diene dazu, den Hochwasserschutzraum freizuhalten beziehungsweise freizumachen. Für den Fall, dass die Leistungsfähigkeit des Grundablasses der Talsperre nicht mehr ausreicht, wird das Wasser kontrolliert über die in der Dammkrone angeordnete Hochwasserentlastunganlage der Wahnbachtalsperre in den Unterlauf des Wahnbaches abgeführt. Die Hochwasserentlastungsanlage besteht aus zwei sogenannten Schützenwehren und vier Heberwehren. Zwei manuell bedienbare Hubschützen von zwei Schützenwehren (Foto) ermöglichen die gezielte Bewirtschaftung des Hochwasserschutzraumes. Über die Heberwehre können auch extremste Hochwasserereignisse an den Unterlauf des Wahnbaches abgeführt werden, ohne dass der Damm Schaden nimmt. Denn während im Flussbau mit Hochwasserbemessungswerten von 100-jährlichen oder 200-jährlichen Hochwassern gerechnet wird, ist die Wahnbachtalsperre auf ein 10000-jährliches Hochwasser bemessen.
Sicherheit der Talsperre
Zum Schutz vor einem Dammbruch unterzieht der Wahnbachtalsperrenverband die Talsperre turnusmäßig umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen. Die wichtigste Überwachung betrifft das eintretende Sickerwasser. Denn: Kein Staudamm und keine Staumauer sind vollständig dicht.
Die Oberflächendichtung des Wahnbachstaudamms beispielsweise besitzt die Größe von mehreren Fußballfeldern und kann nicht absolut dicht gebaut werden. Daher wird das Wasser, das durch die Dichtung des Staudamms sickert, kontrolliert in den am Fuß der wasserseitigen Dammböschung verlaufenden Kontrollgang abgeführt und dort regelmäßig gemessen. Über 50 Meter tief im Staudamm. Bei einem unerwarteten Anstieg würde sofort ein Alarm ausgelöst.
2008 wurde die außenliegende, wasserseitige Asphaltbetondichtung des Staudamms erneuert, wozu der Wasserspiegel um rund 25 Meter abgesenkt werden musste. 2015 erfolgten Dichtungsarbeiten von der unterirdischen Herdmauer aus, durch die der begehbare Kontrollgang führt. Von dort und von den beiden Talhängen aus wurde ein sogenannter Injektionsschleier aus Zementleim ausgebracht, um natürliche Klüfte und Spalten im felsigen Untergrund auszufüllen. Untersuchungen und auch die Kontrollstationen in der Herdmauer hatten eine durch geringe Bewegungen im Felsuntergrund über rund 60 Jahre bedingte Steigerung der Durchlässigkeit des Dammuntergrundes gezeigt.
Neben dem Sickerwasser wird auch die Bewegung des Damms überwacht. Die Krone des Wahnbachstaudammes bewegt sich im Jahresverlauf um mehrere Millimeter in Richtung Talsperre und zurück. Diese Bewegungen werden einerseits durch den unterschiedlichen Füllstand der Talsperre, das heißt durch den anstehenden Wasserdruck, aber auch durch Temperaturschwankungen verursacht.
Ergänzend zu automatischen Messungen führen die Mitarbeiter an der Talsperre regelmäßige Handmessungen durch. Außerdem wird der Staudamm regelmäßig per Augenschein kontrolliert. Sich ankündigende Schäden an der Talsperre können durch die Überwachung durch das Talsperrenpersonal frühzeitig erkannt und ohne Gefahr behoben werden.
Diese Eigenüberwachung wird im Sinne des Vier-Augen-Prinzips durch die Talsperrenaufsicht der Bezirksregierung Köln ergänzt. Hierzu erstellt der Wahnbachtalverband für die Talsperre jährlich einen Sicherheitsbericht, in dem sämtliche Messungen und Beobachtungen eines Berichtsjahres dargestellt und bewertet werden und somit der sichere Zustand der Talsperren dokumentiert wird. Vor Ort wird die Wahnbachtalsperre mit ihren Betriebseinrichtungen alle eineinhalb Jahre im Rahmen der „Talsperrenschau“ durch die Bezirksregierung Köln inspiziert. Etwa alle zehn Jahre - oder nach besonderen Ereignissen wie zum Beispiel Erdbeben - sind sogenannte vertiefte Überprüfungen durchzuführen. Im Zuge dessen sind die statischen, hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen der Talsperre zu prüfen.
Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Überprüfung der Standsicherheit des Absperrbauwerks, wobei häufig Änderungen der Belastungen zu berücksichtigen sind, wie sie zum Beispiel aus neuen Hochwasserberechnungen oder veränderten Erdbebenparametern resultieren. Aber auch seitens der Dammbaumaterialien oder des Untergrunds können sich Veränderungen zum Beispiel durch Alterung ergeben, die weitergehende Untersuchungen erforderlich machen.
Auch die Rohrleitungen und Verschlüsse, mit deren Hilfe das in den Talsperren gespeicherte Wasser je nach Bedarf aufgestaut oder abgelassen wird, unterliegen besonderen Anforderungen, was Planung, Bau und Instandhaltung betrifft.
Dank dieser umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen können die Menschen unterhalb der Wahnbachtalsperre sicher sein, dass ein Bruch der Wahnbachtalsperre nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Welche Bereiche im Falle eines Dammbruches unterhalb einer Talsperre betroffen wären, kann man nicht beantworten, denn das hängt von sehr vielen Randbedingungen ab und lässt sich nicht seriös simulieren oder berechnen. Für diesen sehr unwahrscheinlichen Katastrophenfall würden durch die örtlich zuständigen Katastrophenschutzbehörden, nämlich Gemeinden, beziehungsweise die Kreise und kreisfreien Städte vorsorglich großflächig die Wohngebiete unterhalb der Talsperre evakuiert.