Grundwasserwerk Hennefer Siegbogen

Wasserschutz

Am 31. Dezember 1974 war eine Wasserschutzgebietsverordnung in Kraft getreten und 40 Jahre lang bis zum 30. Dezember 2014 gültig. Nach einem 2012 mit der Bezirksregierung Köln geführten Abstimmungsgespräch hinsichtlich des Verfahrensablaufes zur Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes wurden 2013 und 2014 inhaltliche Vorarbeiten zur äußeren Begrenzung des Wasserschutzgebietes und zur Ausdehnung der Wasserschutzzone II durchgeführt. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wurde dann von der Bezirksregierung Köln am 28. Dezember 2015 „zum Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hennef-Siegbogen ein Wasserschutzgebiet im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß § 52 Abs. 2 WHG i.V.m. § 15 Abs. 5 LWG festgesetzt“. Sie gilt bis zum 31.12.2018.

Ein großer Teil der Wasserschutzzone II für das Grundwasserwerk Hennefer Siegbogen wird von Siedlungs- und Gewerbegebieten freigehalten. Der Wahnbachtalsperrenverband gestaltete die ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen um die Förderbrunnen naturnah um. Die Gehölz-Schutzhecke, die das Gebiet umfasst, dient als Biotopverbund zur Siegaue und macht das Grundwassergewinnungsgelände zum Schutzareal für Fauna und Flora.

Wasserrecht

Am 11. Mai 1978 wurde dem Verband die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von 13,3 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr erteilt. Sie war bis zum 31. Dezember 2008 gültig. Die Neuerteilung eines Wasserrechtes in gleicher Höhe wurde beantragt. Im Dezember 2008 hatte die Bezirksregierung Köln die Zulassung der vorzeitigen Genehmigung gemäß § 9a WHG erteilt und damit Rechtssicherheit bis zum 31. Dezember 2010 geschaffen. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2010 hat sie dann eine neue wasserrechtliche Bewilligung bis zum 31. Dezember 2030 erteilt. Die Entnahmemenge wurde dabei auf sieben Millionen Kubikmeter pro Jahr reduziert.

Hydrogeologie

Das Einzugsgebiet ist insgesamt 6,8 Quadratkilometer groß. Die Grundwassergewinnung erfolgt aus den Terrassenablagerungen der Sieg. Dieser erreicht maximale Mächtigkeiten von 14 Metern und keilt nach Süden aus. Das Einzugsgebiet wird im Nordwesten, Norden, Nordosten und Osten durch die Sieg und im Südosten durch den Hanfbach begrenzt.

Grundwasserstrom im Hennefer Siegbogen.

Horizontalfilterbrunnen

Die Grundwassergewinnung am Hennefer Siegbogen wurde durch den Bau von zwei Horizontalfilterbrunnen 1994 erschlossen. Die Brunnenschächte bestehen aus einzelnen ringförmigen, miteinander verklebten Stahlbetonfertigteilen, die von der Geländeoberfläche aus senkrecht etwa 14 Meter tief bis auf die Sohle des Grundwasserleiters gepresst wurden. Aus dem Schachtinneren wurden jeweils acht Horizontalfilterrohre DN 280 (Schlitzbrückenfilter) etwa einen Meter über der Sohle des Grundwasserleiters in Längen zwischen zwölf und 38 Metern vorgepresst und mit einer Filterkiesschüttung umgeben.

Vertikal- und Horizontalschnitt durch einen Horizontalfilterbrunnen.

 

Grundwasserförderung

Das Grundwasser wird aus den zwei Horizontalfilterbrunnen von je zwei Unterwassertauchpumpen mit Förderströmen von stündlich 800 Kubikmetern und 1.000 Kubikmetern gefördert. Die Pumpen hängen über der Brunnensohle an Steigleitungen, die auf der Zwischendecke gelagert sind. In der Umgebung der beiden Brunnen befinden sich kompakte Transformatorenstationen sowie Druckstoßkessel- und -messschächte. Das geförderte Grundwasser gelangt über eine rund drei Kilometer lange Transportleitung unter dem Vordruck der Brunnenpumpen auf die Wellbahnbelüfter zur Entsäuerung im Betriebsgelände unterhalb des Absperrdammes an der Wahnbachtalsperre. Die Transportleitung DN 800 für das Grundwasser aus dem Fassungsgelände wurde zusammen mit der dritten Hauptversorgungsleitung DN 800 nach Bonn mit einem Rohrleitungsdüker durch die Sieg verlegt.

Brunnenanlage im Hennefer Siegbogen.

Grundwasserüberwachung
  • Beobachtung der Grundwasserstände: wöchentlich an 26 Messstellen, halbjährlich an 136 Messstellen.
  • Entnahme und Untersuchung von Grundwasserproben