Im Rahmen einer erneuten Trassenkontrolle des Wahnbachtalsperrenverbandes (WTV) in Siegburg wurden im angrenzenden Waldgebiet des Wohngebietes „Thüringer Allee“ in Sankt Augustin drei mächtige Eichen festgestellt, die wegen ihrer inzwischen über die Jahrzehnte hinweg erlangten Größe und des dichten Standortes eine Gefahr für die in der Nähe verlaufende Trinkwasserhauptversorgungsleitung des WTV darstellen. Die Trinkwasserleitung liegt dort bereits seit circa 60 Jahren und hat einen Durchmesser von 80 Zentimeter.
Die tiefreichenden Wurzeln dieser Baumart stellten zunehmend eine unberechenbare Gefahr für die Schutzisolierung der Wasserleitung dar. Zunächst wurden Expertenmeinungen zu Chancen alternativer Schutzmaßnahmen vor den Wurzelgefahren sowie Erhaltungsmaßnahmen für die Bäume eingeholt.
Sowohl grundsätzlich denkbare Wurzelkappungen als auch die Anlage von sogenannten „Wurzelvorhängen“ schieden nach Expertenmeinung wegen der geringen Distanz zur Leitung aus.
Da ein Großteil der Hauptwurzeln nach einer notwendigen Kappung nach Meinung verschiedener Baumsachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem langsamen Absterben der Bäume geführt hätte und somit diese äußerst aufwendigen und deshalb kostspieligen Maßnahmen nicht mit der erforderlichen Sicherheit einen tatsächlichen Erhalt der Bäume in Aussicht stellen konnten, wurde unter Einbeziehung der kommunalen Fachbehörden sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises einvernehmlich beschlossen, die drei Bäume dauerhaft zu entfernen. Dabei hatten auch Sicherheitsbedenken wegen einer verminderten Standsicherheit nach gegebenenfalls erfolgter Wurzelkappung die Entscheidung mit beeinflusst.
Einer ungestörten Trinkwasserversorgung der Bevölkerung des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Stadt Bonn war in diesem speziellen Fall ebenso Vorrang einzuräumen, wie einem sicheren Aufenthalt von Spaziergängern im dortigen Naherholungsgebiet.
Der private Eigentümer ließ die drei Bäume inzwischen auf Ersuchen des WTV durch einen Fachbetrieb entfernen.
Der WTV übernimmt ohne jede Verpflichtung im Gegenzug die Kosten für die vereinbarte Ausführung der Ersatzpflanzung von sechs einheimischen Laubbäumen, die in mittelbarer Nähe zum Standort der entfernten Bäume allerdings außerhalb des Schutzstreifens der Trinkwasserleitung künftig durch den privaten Grundbesitzer vorgenommen werden soll.